Schulordnung
Schulordnung
- Schuleigene Verhaltensregeln für das Zusammenleben in der Mittelschule Görtschitztal
Diese Regeln sollen eine Schule zu einem Haus machen, in dem ein ungestörtes Lernen und Arbeiten sowie ein angenehmer Aufenthalt in einer Atmosphäre der Hilfsbereitschaft und des gegenseitigen Vertrauens möglich sind.
1. Höflichkeit, Rücksichtnahme und Ruhe
• Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Respekt voreinander und Fairness sind Voraussetzungen für ein angenehmes, konfliktfreies Zusammenleben.
• Höflichkeit und Freundlicht (auch Grüßen!) prägen den Umgang mit allen Mitschülern, Lehrern und allen im Haus anzutreffenden Personen.
• Durch ruhigen Aufenthalt im und vor dem Schulgebäude (nicht nur während der Unterrichtszeit) ermögliche ich störungsfreie Lernsituationen, die allen zugutekommen.
• Die Anweisungen des Lehrers befolge ich selbstverständlich. • Bin ich Ganztagsschüler und nehme in der 7. Stunde mein Mittagessen im Restaurant ein, dann verhalte ich mich auf dem Hin- und Rückweg sowie im Lokal vorbildlich.
• Für mein Handy übernimmt die Schule keine Haftung. Es muss ausgeschaltet in der Schultasche oder im Spind sein und Telefonate führe ich nur mit Erlaubnis eines Lehrers.
2. Ordnung und Sauberkeit
• Ich behandle das Schulgebäude, die Möbel und alle Unterrichtsmittel schonend.
• Ich bin für meinen eigenen Platz im Klassenzimmer oder in den anderen Unterrichtsräumen verantwortlich. In den Gruppenräumen hinterlasse ich einen sauberen Arbeitsplatz und eine gereinigte Tafel.
• Fenster darf ich nur öffnen, wenn ein Lehrer anwesend ist.
• Am Ende der letzten Unterrichtsstunde ist es meine Pflicht und die der Klassenordner, die Klasse in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
• Schäden melde ich sofort dem Schulwart. • Den Toiletten- und Waschraumbereich halte ich sauber.
• Da ich umweltbewusst bin, vermeide ich unnötigen Müll und trenne den Abfall.
3. Pünktlichkeit
• Ich komme nicht zu spät, aber auch nicht mehr als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts zur Schule. • Vor Unterrichtsbeginn richte ich mir alle Arbeitsmaterialen, die ich an diesem Schultag brauche, zu meinem Platz.
• Die Unterlagen für das jeweilige Fach liegen auf meinem Tisch.
• Bei Unterrichtsbeginn setze ich mich auf meinen Platz und breite mich auf die Stunde vor. Ist die Klasse 5 Minuten nach dem Läuten noch ohne Lehrer, meldet dies der Klassensprecher in der Direktion!
4. Organisation
• Nach dem Unterricht halte ich mich nicht im Schulhaus oder auf dem Schulgelände auf. Nur wenn ich Fahr- oder Ganztagsschüler bin, darf ich im Schülerhort bleiben. Wenn ich mich nicht benehme, werde ich von dort verwiesen.
• Ich nehme alle Schulsachen mit, die für einen erfolgreichen Unterricht notwendig sind. • Ich achte auf mein Eigentum und lasse keine Wertgegenstände und Geldbeträge in der Garderobe, denn die Schule übernimmt dafür keine Haftung.
• Ich bringe keine unnotwendigen und sicherheitsgefährdenden Gegenstände in die Schule mit.
5. Bekleidung und Erscheinungsbild
• Meine Kleidung ist ordentlich und nicht provokant (Bauchfrei T-Shirts, Hotpants, Extrem- Miniröcke,…). • Die Unterrichträume betrete ich nur mit Hausschuhen.
• Im Schulhaus trage ich keine Kopfbedeckung. Kopftücher aus religiösen Gründen sind natürlich erlaubt.
• Mir ist bekannt, dass aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen aufgeklebte Wimpern und Fingernägel (auch Gelnägel!) nicht erlaubt sind.
6. Fernbleiben vom Unterricht/ Versäumnisse nachholen
• Kann ich aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen, melden dies meine Eltern (am besten am Morgen des ersten Tages) aber spätestens am dritten Tag.
• Versäumte Unterrichtsinhalte hole ich nach.
• Wenn ich diese durch unangebrachtes Verhalten versäume, kann ich dazu aufgefordert werden, den Lehrstoff nach Unterrichtsschluss nachzuholen.
7. Rauchen und Alkohol
• Mir ist bekannt, dass das Mitbringen, der Konsum und das Anbieten von Alkohol sowie Tabakwaren in der Schule, auf dem Schulgelände und bei sämtlichen Schulveranstaltungen strengstens verboten ist.
• Das Konsumieren von Energy Drinks, Cola, Eistee und ähnlichen stark zuckerhaltigen Getränken ist am Schulgelände nicht erlaubt. Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln
• Mein Lehrer/ Klassenvorstand/ Betreuungslehrer/ Schulleiter führt mit mir eine Aussprache.
• Fahrlässige Verschmutzungen in der Klasse oder im Schulhaus muss ich säubern bzw. die Reinigung bezahlen
• Mutwillig verursachte Schäden sind von mir bzw. meinen Eltern zu bezahlen.
• Als erziehliche Maßnahme habe ich mich mit bestimmten Themen auseinanderzusetzen.
• Meine Erziehungsberechtigten werden verständigt und vorgeladen. Zielführende Maßnahmen werden mit ihnen besprochen.